Die Un Behindertenrechtskonvention


Die UN Behindertenrechtskonvention (UN BRK) wurde 2006 von der UNO verabschiedet. 2014 wurde sie auch in der Schweiz in Kraft gesetzt. Mit der UN BRK wird die Arbeit mit und für Menschen mit einer Beeinträchtigung zu einem expliziten Menschenrechtsthema. Geltende Menschenrechte sind auf die Lebenswirklichkeit von Menschen mit Beeinträchtigung hin konkretisiert worden.


Grundüberzeugungen der UN BRK sind:

•       Beeinträchtigung ist kein „individuelles Defizit“

•      von Wohlfahrt/Fürsorge/Rehabilitation zur Selbstbestimmung

•      von der Integration zur Inklusion

•      von Objekten zu Subjekten

•      von Patientinnen/Patienten zu Bürgerinnen/Bürgern

•      von „Problemfällen“ zu Trägerinnen und Trägern von Rechten (Rechtssubjekten)

•      Nichts über uns ohne uns


Welche veränderten Ansprüche stellt die UN BRK nun an die Kompetenzen von Fachpersonen im Sozial- und Gesundheitsbereich?

Welche Fähigkeiten, Fertigkeiten und Haltungen sind gefordert, um gemäss der UN BRK professionell zu arbeiten?

Welcher Wandel in der Aus- und Weiterbildung ist gefordert?


Der UN BRK Navigator bietet Antworten auf diese Fragestellungen. Er stützt sich auf den Kompetenzbegriff des KoRe-Modells.


Titelbild UN BRK Navigator

Sie können den UN BRK Navigator hier kostenlos herunterladen.



Für weitere Informationen, Bildungs- oder Schulung-sangebote zum UN BRK Navigator kommen sie einfach auf mich zu.


Interview in Jahns rollende Welt zur UN BRK


 
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